Richtlinie zur Gartenaufgabe
1. Vorstand informieren
1.1 Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) mit
einer Kündigungsfrist von 1/2 Jahr erklärt werden. Die Austrittserklärung muss schriftlich
erfolgen, bis dahin sind noch alle Pflichten/Kosten zu erfüllen, außer Punkt 5 tritt in Kraft.
1.2 Begehung der Parzelle, vom Vorstand, um evtl. Missstände vorzubeugen, sollten diese
vorliegen, sind diese vom Pächter zu beheben.
1.3 Nachkontrolle vom Vorstand.
2. Garten schätzen lassen (Vorstand macht Termin),
Kosten trägt der Pächter (60€)
Alte Schätzungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein!
3. Falls kein Nachpächter vorhanden ist, kann vom Vorstand einer gestellt werden (Warteliste).
3.1 Ist ein Nachpächter vorhanden, obliegt die endgültige Entscheidung dem Vorstand
4. Verträge/Absprachen zwischen Alt- und Neupächter haben ohne Kenntnis
des Vorstandes keine Wirkung!
5. Vertragsabschluss – zum Überschreiben der Parzelle müssen folgende Parteien anwesend
sein:
Altpächter (Vertreter mit Vollmacht)
Neupächter
Vorstand
5.1. folgende Kosten kommen auf den Neupächter zu:
Vor Ort müssen 21,50€ in Bar entrichtet werden (Umschreibegebühr)
Vom Konto eingezogen werden:
53,00€ Aufnahmegebühr
60,00€ Mitgliedsbeitrag (Wechsel zum Halbjahr 30,00€)
150,00€ Kaution
Quelle: Beitragsordnung und Satzung des Kleingärtnervereins Kiel-Suchsdorf e.V.
An alle Mitglieder des Kleingartenvereines,
bitte denk daran, bei Umzug,
dem Vorstand die neue Anschrift zu übermitteln!!!
Die Kosten für die Auskunft bei der Stadt Kiel etc., werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Bitte auch bei Änderung der Rufnummer, diese dem Vorstand oder Koppelobmann übermitteln.
Danke
Gruß
Der Vorstand
Wir haben uns für einen neuen Versicherungspartner in Bezug auf die Laubenversicherung entschieden!
Dieses ist die Württembergische Versicherung
Generalagentur Joachim Heinrich
Hauptstr. 11 A, 24626 Groß Kummerfeld
Tel.: 04393 / 97 26 01
E-Mail: joachim.heinrich@wuerttembergische.de
Wenden Sie sich bitte bei allen Versicherungs- und Schadensfragen vertrauensvoll an die Agentur.
Anmeldung und Abrechnung werden über den Verein getätigt.
Original Rundschreiben;
Tierhaltung und Bodeneingriffe
Unseren 1. Vorsitzenden und Landverwalter, André Andresen, erreicht ihr telefonisch oder per WhatsApp unter 0157/56632997.
Mit freundlichen Grüßen | Euer Vorstand
Der Verein hat rund 260 aktive Mitglieder. Gut 15 % der Mitglieder sind unter 40 Jahre alt, knapp 60 % sind unter 60, 71 % sind unter 65 Jahre alt, d. h. drei Viertel der Mitglieder stehen aktiv im Berufsleben. Ähnlich gemischt ist auch die Berufsstruktur: Ob Handwerker, Akademiker, Angestellte, Rentner – alle sind vertreten und frönen unserem schönen Hobby – auf insgesamt ca. 100.000 qm Fläche, die die Landeshauptstadt Kiel uns für ca. 21.000 € Pacht jährlich zur Verfügung stellt. Damit sind wir bei weitem nicht der größte Kieler Gartenverein.
Alle Koppeln verfügen über zumeist ausreichende Parkmöglichkeiten und dürfen in bestimmten Ausnahmefällen auch befahren werden. Dies soll jedoch die Ausnahme bleiben.
Was die Vorschriften angeht versucht der Vorstand natürlich, durchzugreifen, wo es sein muss: Unrat, Ratten oder auch Bruchbuden und Urwälder sucht man hier meist vergebens. Denn über (fast) alles kann man reden und einvernehmliche Lösungen finden - so das Motto des Vorstands. Dabei sind die Zeiten, wo Vorstandsmitglieder mit Messlatte und Notizbuch wöchentlich durch die Anlagen zogen, längst vorbei. Bei den (An-) Bauvorschriften ist beispielsweise längst kein Einheitsbrei mehr vorgegeben.
Im Suchsdorfer Verein herrscht bunte Vielfalt und das ist auch gut so. Nicht grundlos haben wir regelmäßig nur wenige Gärten über meist kurze Zeiträume leer stehen. Schaut deshalb ruhig öfter mal vorbei – hier oder vor Ort – wir freuen uns über jede Anfrage!
Gartenpächter können ihre Rechnung unter
klgv-kiel-suchsdorf@t-online.de beantragen.
Bei Umzug unbedingt Adressenänderung melden.