Aktuelle Satzung


Die hier vorliegende Satzung (im pdf-Format, downloadbar) sieht eine weitgehende Gleichstellung der Vorstandsmitglieder vor. Damit bleibt Handlungsfähigkeit auch unter widrigen  Bedingungen gewahrt. Klar geregelt wurde auch die Vorgehensweise bei der Gartenkündigung und beim Vereinsausschluss.

 

In der Beitragsordnung sind sämtliche Gebühren aufgeführt. Frühere Fassungen der Satzung, der Geschäftsordnung, der Gartenordnung und der Beitragsordnung verlieren ihre Gültigkeit.

 

Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Bezeichnungen verzichtet. Es wird jeweils nur die männliche Sprachform verwendet – sämtliche Personenbezeichnungen gelten aber gleichwohl für alle Geschlechter.

 

Im Februar 2017

gez. W. Schmidt (1. Vors.), J. Buchweitz (2. Vors.), H. Detlefsen (Refü)

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Die aktuelle Satzung zum Ausdrucken:
KLGV Suchsdorf Satzung 2018.pdf
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Gebühren

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Januar 1984 wurde beim Kleingärtnerverein Kiel-Suchsdorf e.V. eine Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wurde auf Antrag am 14. Februar 1991 geändert. Die Beitragshöhe wurde durch die Mitgliederversammlung am 01. Februar 2013 geändert. Die Beitragshöhe wurde durch die Mitgliederversammlung am 24. Februar 2017 geändert.

Jedes Mitglied ist, unabhängig von der Höhe des festgesetzten Beitrages, Vollmitglied und hat eine Stimme in den Versammlungen. Jede Mitgliedschaft ist freiwillig und kann gemäß der Vereinssatzung wieder aufgegeben werden.

Folgende Mitgliedschaften sind möglich:


1. Pächter – aktiv
2. Fördermitglieder – ohne Garten - passiv
3. Passive Mitglieder (Ehepartner, Kinder, Verwandte der unter 1. Genannten)
4. Ehrenmitglieder

Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gemäß Mitgliederbeschluss vom 24. Februar 2017 sind die Beiträge geändert worden.

Für die Mitglieder nach 1. und 2. sind dies 60,00 EUR.
Für die unter 3. genannten beträgt der Beitrag 10,00  EUR.
Die unter 4. genannten Mitglieder sind beitragsfrei.

Die von der Mitgliederversammlung festgelegte Aufnahmegebühr beträgt gemäß Beschluss: 53,00 EUR und entfällt für die unter 2., 3. und 4. genannten Mitglieder.

 

Lt. Mitgliederbeschluss vom 28. Feb. 2020 wird bei Übernahme eines Gartens 150,00 € Kaution fällig. Der Betrag wird bei Aufgabe des Gartens zurück erstattet wenn der Garten in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Wird der Garten nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen, wird die Kaution einbehalten um die Kosten für Entsorgung und Herrichtung des Gartens zu decken.

Bei Gartenübergaben werden fällig: Verwaltungskosten: 3,00 EUR, Übergabekosten: 18,50 EUR, Schätzgebühr: 60,00 EUR.

Neupächter zahlen vor dem 01. Juli des Jahres ihres Eintritts den vollen, danach den halben Beitragssatz.


Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit werden pro Stunde in Rechnung gestellt: 25,00 EUR


Damit ist der letzte Absatz § 11 Absatz 3 (Mitgliederbeschluss vom 27.01.1984) außer Kraft.

Sollte sich ein Mitglied mit einer Zahlung in Verzug befinden, werden für die Anmahnung des Betrages Kosten erhoben und zwar: für die 1. Mahnung: 5,00 EUR, für die 2. Mahnung: 5,00 EUR.

 

Im Februar 2017


Gartenordnung

Die hier vorliegende Gartenordnung ist im pdf-Format download- und ausdruckbar.

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Die aktuelle Gartenordnung zum Ausdrucken:
KLGV Suchsdorf Gartenordnung 2018.pdf
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